Elke Rapthel
(Einwurf am 27.03.2020)
Degerwandstr. 85
72458 Albstadt
An
Stadtverwaltung Albstadt
Marktstr. 35
72458 Albstadt
Stellungnahme zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Hirnau, Albstadt-Lautlingen
Die im vorliegenden Entwurf für die Umgehungsstaße vorgesehene Trasse entspricht den gegenwärtig bekannten
Planungen des Regierungspräsidiums Tübingen zur Lautlinger Ortsumfahrung.Diese Planungen sind zum jetzigen
Zeitpunkt weder abgeschlossen noch planfestgestellt.Darüber hinaus würde mit diesem Bebauungsplan eine
vorliegende wesentlich umweltschonendereTrassenvariante (Ing.-Büro Alfred Müller) unmöglich gemacht.
Aus diesem Grund lehne ich den Bebauungsplan ab.
Mein zweiter Ablehnungsgrund ist die Tatsache, dass keine Notwendigkeit besteht, das Gewerbegebiet sofort in einem
Zug mit den gesamten dreißig Hektar zu erschließen. Der vorliegende alternative Planentwurf (Ing.-Büro Alfred Müller)
zeigt, dass zum einen, im Gewann Bildstock und im Gewann Totland große mögliche Gewerbeflächen zur Verfügung
stünden und zum anderenzu einem späteren Zeitpunkt, wenn tatsächlich Bedarf bestünde, eine weitere Erschließung
möglich wäre.
Das kommunalpolitische Bündnis Z.U.G. war bis dato immer schon gegen den Ausbau des Gewerbegebietes Hirnau,
was ökologisch allen Klimaschutzrichtlinien widersprechen würde.
Elke Rapthel