Z.U.G. Albstadt
letzte Akualisierung: 20.05.2020
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ich möchte Ihnen kurz über die der zeitige Stadtratsarbeit in Corona
Zeiten berichten und Rechenschaft ablegen über meine Arbeit.
Natürlich ist aufgrund der Corona-Pandemie momentan eine vollständig
veränderte Situation, in der der Gemeinderat nicht wie bisher tagen
kann, was auch beutetet, dass die Öffentlichkeit weitgehend
ausgeschlossen ist, Informations-, Versammlungsrecht sowie die Presse-
und Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum in einem sehr
weitgehenden Maß eingeschränkt ist.
Einen solcher Abbau demokratischer Rechte ist bisher in der BRD beispiellos und die Stimmen bis hin zu
juristischen Klagen mehren sich, die dies auch kritisch sehen. Z.U.G. ist der Meinung: Gesundheitsschutz ja,
Abbau demokratischer Rechte: Nein. Die örtlichen Krisenstäbe (insgesamt in Deutschland über 400) sind
meist direkt den Gesundheitsämtern unterstellt. Sie haben die Befugnis, zum Teil drastisch in bürgerliche
Rechte und Freiheiten einzugreifen. So können nicht nur tatsächlich richtige und notwendige Maßnahmen
angeordnet werden, sondern es steht auch in ihrer Befugnis Menschen „abzusondern“, ihre Post zu lesen,
die Unverletzlichkeit der Wohnung aufzuheben, Veranstaltungen und Demonstrationen zu verbieten,
Aufenthaltsbestimmungen und Berufsverbote auszusprechen. Es gilt, wachsam zu sein gegen Versuche, im
Zusammenhang mit Gesundheitsmaßnahmen demokratische Rechte einzuschränken! Derzeit ist
Oberbürgermeister Konzelmann zum Regieren per Eilentscheidungen ermächtigt, die er allein treffen kann.
Dies hat er auch sofort genutzt, um eine Haushaltssperre mit pauschalen Haushaltskürzungen zu verhängen
– viel eher noch als andere Gemeinden. Was Haushaltssperren und die anschließenden Nothaushalte
bedeuten wissen wir noch von 2009/2010, wo die ganzen Lasten umfassend auf die Bevölkerung abgewälzt
wurden. Einzelne Maßnahmen wie Schließung von Museen, der Jugendmusikschule, die Schließung von
Bädern, konnten damals nur durch breiten Protest verhindert werden. Gebühren wurden an der ganzen
Bandbreite städtischer Leistungen erhöht. Ich habe vertreten und beantragt, dass grundlegende Eingriffe
wie das Gewerbegebiet Hirnau auf keinen Fall unter solchen Umständen „durchgezogen“ werden können
und dass die Einspruchsfrist dagegen verlängert wird. Dies hat die Stadtverwaltung zugesichert. Z.U.G. war
schon immer gegen den Ausbau von Hirnau als Gewerbegebiet und ich habe deshalb auch Einspruch gegen
den Bebauungsplan eingelegt. Die Gemeinderatssitzungen im März und April wurden abgesagt. Es ist aber
notwendig, dass der gewählte Gemeinderat Entscheidungen trifft und nicht allein der Oberbürgermeister
per Eilentscheidungen. Da sich Videokonferenzen mit 32 Leuten schwierig gestalten, muss sich offiziell ein
„Not Gemeinderat“ konstituieren. Dies entspricht auch einer Empfehlung des Städtetags und ich werde dies
beantragen. Die Fraktionen wären anteilig vertreten und können sich – unter Einhaltung des Abstandes und
der Hygienevorschriften- über einzelne Punkte beraten und abstimmen. Ich stelle mir darüber hinaus auch
die Frage, warum kleine Läden geschlossen bleiben sollen, während große, -zum Beispiel Baumärkte-
geöffnet bleiben. Man kann ebenso in kleinen Läden den Abstand wahren, indem man nur einzelne Kunden
hereinlässt, und die Abstands- und Hygienemaßnahmen dort einhält. Dies oft sogar besser, als in den
größeren Einkaufsläden. Viele kleine Händler stehen vor dem Ruin. Dazu werde ich eine Anfrage an die
Stadtverwaltung stellen. Dass das Krankenhaus Ebingen dringend benötigt wird, hat sich nun auch gezeigt.
Z.U.G. tritt nach wie vor für dessen Erhalt und Ausbau ein. Soweit zu meiner aktuellen Tätigkeit.
Bleiben Sie gesund! Eure/Ihre Elke Rapthel